Warum in der Raumordnung die Worte „AM ENDE“ wichtig sind für den tatsächlichen Erfolg
Im Herbst hat die Stadtgemeinde Klosterneuburg, die unser Büro in der örtlichen Raumordnung fachlich seit vielen Jahren unterstützen darf, ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gewonnen, dem bereits mehrere Verfahren vor anderen Gerichten vorausgegangen waren. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hat für die Stadt, unser Büro und viele andere Gemeinden in ganz Österreich große Bedeutung auf folgenden zwei Ebenen:
1.: Auf Basis fundierter Grundlagen, im Falle Klosterneuburgs auch einem detaillierten Örtlichen Entwicklungskonzept, können mit den Instrumenten der örtlichen Raumplanung effiziente Maßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität und zur Klimawandelanpassung getroffen werden, auch wenn diese die Rechte der Grundstückseigentümer:innen einschränken.
2.: Maßstab für die ausreichende Qualität der Verfahrensunterlagen ist nur bedingt die jeweilige Aufsichtsbehörde, sondern sind vielmehr die Verwaltungsgerichte und der Verfassungsgerichtshof, deren strenger Beurteilung die verordneten Bestimmungen standzuhalten haben.
Wir freuen uns sehr, dass die außergewöhnliche Zusammenarbeit mit dem Team der Stadtgemeinde Klosterneuburg zum wiederholten Male vor einem der Höchstgerichte Früchte trägt und fühlen uns hochmotiviert, bei jedem „unserer“ Verfahren diesen Qualitätsmaßstab von Neuem anzulegen. Denn den tatsächlichen Erfolg sehen wir bei den wirklich schwierigen Aufgaben, so wie hier, oft erst am Ende…