Stadtenwicklungskonzept Klosterneuburg (STEK 2030+)

Am 27. September 2019 beschloss der Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg das neue Stadtentwicklungskonzept {STEK 2030+} mehrstimmig. Die nun vorliegenden Unterlagen sind das Ergebnis eines zweijährigen Arbeits- und Entscheidungsprozesses auf vielen Ebenen.

Zu Beginn des Bearbeitungsprozesses zum {STEK 2030+} wurde Knollconsult mit der Evaluierung des vorhergehenden Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2004/2009 beauftragt. Diese Vorgangsweise ermöglichte es, die Dynamik der vergangenen Jahre zu reflektieren und festzustellen, welche der damals festgeschriebenen Ziele erreicht wurden. Im Falle von nicht erreichten Zielen wurden die Hürden analysiert sowie unerwartete Entwicklungen im Bereich der Stadtplanung aufgezeigt. Durch die Reflexion und Analyse des Örtlichen Entwicklungskonzeptes konnten Empfehlungen zur Methodik der Erarbeitung des vorliegenden {STEK 2030+} abgeleitet werden, welche den darauffolgenden Entwicklungsprozess prägten.
Ein umfassender Bürgerbeteiligungsprozess half, Wissen sowie Meinungen und Erfahrungen der Bevölkerung abzufragen. Unter anderem ermöglichten vier Denkwerkstätten in Zusammenarbeit mit dem Partnerunternehmen PlanSinn Planung & Kommunikation GmbH inhaltliche Hinweise und Prioritäten der Bevölkerung zu sammeln. Hierbei hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Chance, Inputs zu den Themenbereichen „Ortskerne und Wirtschaft“, „Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung“, „Mobilität“ und „Grün-, Freiräume, Landwirtschaft“ einzubringen und Fragen an die Fachplanerinnen und Fachplaner zu stellen.
In einem intensiven Arbeitsprozess hat das Planungsteam gemeinsam mit der Steuerungsgruppe zehn Leitsätze formuliert, die die Entwicklungsrichtung der Stadtgemeinde in den kommenden 10 bis 15 Jahren vorgeben sollen. Diese zehn Leitsätze bilden die oberste Zielebene des Stadtentwicklungskonzeptes und decken die gesamte inhaltliche Bandbreite der Bearbeitung ab, die von den Themen Siedlungsentwicklung und Grünraum, über Mobilität und Klimaschutz bis hin zu Partizipation und Kultur reichen. Die Leitsätze wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 in einem Grundsatzbeschluss einstimmig angenommen.
Das daran anschließend erarbeitete Ziel- und Maßnahmensystem bildet die Schwerpunkte der künftigen Entwicklung ab. Während ein sektorales Entwicklungskonzeptes ausschließlich Ziele und Maßnahmen des Fachbereiches Raumordnung behandelt, umfasst ein integratives Konzept wie das {STEK 2030+} umfangreiche Themenstellungen, welche eine Vielzahl von Fachbereichen betreffen. Dadurch ergibt sich Handlungsbedarf, welcher über die Kompetenz der Raumordnung hinausgeht und eine umfassende Koordination und Kommunikation zwischen den einzelnen, für die Umsetzung zuständigen Akteurinnen und Akteuren erfordert.

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